Teilnahmebedingungen Wettbewerb „Preis der Metropolregion 2025“
- 1. Veranstalter
- 2. Wettbewerb
- 3. Teilnahmeberechtigung und Ausschluss
- 4. Dauer und Gewinn
- 5. Ablauf des Wettbewerbs
- 6. Gewährleistung und Haftung
- 7. Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs
- 8. Einräumung und Übertragung von Nutzungsrechten
- 9. Einwilligung und Informationen zum Datenschutz
- 10. Anwendbares Recht
1. Veranstalter
Veranstalterin ist die
PERFORM GbR
c/o Industrie- und Handelskammer Darmstadt
Rheinstraße 89
64295 Darmstadt
Rheinstraße 89
64295 Darmstadt
(nachfolgend „Veranstalterin“)
PERFORM ist eine BGB-Gesellschaft. Gesellschafterinnen sind:
Industrie- und Handelskammer (IHK) Aschaffenburg
Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt
Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main
Industrie- und Handelskammer (IHK) Gießen-Friedberg
Industrie- und Handelskammer (IHK) Limburg
Industrie- und Handelskammer (IHK) für Rheinhessen
Industrie- und Handelskammer (IHK) Wiesbaden
Handwerkskammer (HWK) Frankfurt-Rhein-Main
Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt
Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main
Industrie- und Handelskammer (IHK) Gießen-Friedberg
Industrie- und Handelskammer (IHK) Limburg
Industrie- und Handelskammer (IHK) für Rheinhessen
Industrie- und Handelskammer (IHK) Wiesbaden
Handwerkskammer (HWK) Frankfurt-Rhein-Main
PERFORM wird vertreten durch:
Industrie- und Handelskammer Darmstadt (geschäftsführende Gesellschafterin)
Herrn Matthias Martiné (Präsident)
Herrn Robert Lippmann (Hauptgeschäftsführer)
Herrn Robert Lippmann (Hauptgeschäftsführer)
2. Wettbewerb
Eine Teilnahme an dem Wettbewerb „Preis der Metropolregion2025“ ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
Die Teilnahme an dem Wettbewerb ist kostenlos.
Ausgezeichnet werden können Ideen, Projekte, Maßnahmen und Initiativen, die sich in besonderer Weise um die Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes FrankfurtRheinMain verdient gemacht haben und einen wesentlichen Beitrag für die Entwicklung eines oder mehrere der folgenden Themenfelder leisten:
- „Interkommunale und/oder bundesländerübergreifende Zusammenarbeit“
- „Führende Gründungs- und Innovationsregion“
- „Fließender Verkehr und nachhaltige, nahtlose Mobilität“
- „Smarte Städte und Gemeinden sowie e-Governance“
- „Resiliente Region: belastbare und krisenfeste Strukturen“
- „Gemeinsame Identität und gute Willkommenskultur“
Die auf der Website www.preisdermetropolregion.de zu diesen Themenfeldern jeweils aufgeführten Beispiele sind lediglich als Hilfestellung und Orientierung zu verstehen und haben keine höhere Chance auf Gewinn als Beispiele, die nicht genannt wurden und die im gleichen Maße einen wesentlichen Beitrag für die Entwicklung eines oder mehrere der oben genannten Themenfelder leisten.
Eingereicht werden können Projekte, die bereits abgeschlossen sind, als auch solche, die sich noch in Planung befinden. Bei einem noch nicht abgeschlossenen Projekt muss für eine Teilnahme die Konzeption und Planung so weit ausgereift sein, dass deren Umsetzung in naher Zukunft als gesichert eingestuft werden kann. Dies muss aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlich sein. Gleiches gilt für Forschungs- und Pilotprojekte, die das Preisgeld dazu nutzen möchten, ihre vielversprechende Idee in die Praxis umzusetzen und die hierfür ein entsprechendes Konzept u. a. mit konkretem Zeit- und Finanzierungsplan vorlegen können.
3. Teilnahmeberechtigung und Ausschluss
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen (Geschäftsführer, Vertreter oder auch Mitarbeiter) sowie Initiativen und Institutionen, die ihren Hauptsitz in der Metropolregion FrankfurtRheinMain haben. Als räumlicher Bezug gilt das durch den Beschluss der Ministerkonferenz für Raumordnung aus dem Jahr 2005 definierte und 2008 ergänzte Gebiet. Dieses umfasst die kreisfreien Städte Aschaffenburg, Darmstadt, Frankfurt am Main, Mainz, Offenbach am Main, Wiesbaden und Worms sowie die Landkreise Alzey-Worms, Aschaffenburg, Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Mainz-Bingen, Miltenberg, Odenwaldkreis, Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Vogelsbergkreis, Wetteraukreis.
Nicht teilnahmeberechtigt sind politische Parteien oder politische Organisationen.
Ein Ausschluss erfolgt zudem insbesondere bei pornografischen und/oder Gewalt darstellenden bzw. verherrlichenden oder sonstigen gegen das Recht verstoßenden Beiträgen.
Mitarbeiter der Veranstalterin und deren Gesellschafterinnen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gesellschafterinnen der Veranstalterin sind die Industrie- und Handelskammern (IHK) Aschaffenburg, Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen-Friedberg, Limburg, Rheinhessen und Wiesbaden sowie die Handwerkskammer (HWK) Frankfurt-Rhein-Main.
Hält eine Person aus der Führungsebene (z. B. Geschäftsstellenleitung, Bereichsleiter, Hauptgeschäftsführer, Vizepräsident oder Präsident) der Veranstalterin oder ihrer Gesellschafterinnen eine Position im Vorstand oder Aufsichtsrat der einreichenden Organisation oder deren am eingereichten Projekt beteiligten Partner, ist dies in den Bewerbungsunterlagen kenntlich zu machen.
4. Dauer und Gewinn
Der Wettbewerb beginnt am 15. Januar 2025 und endet am 31. März 2025 um 23:59 Uhr. Aus allen Einsendern wählt eine Jury bis zu fünf Finalisten aus. Diese Finalisten erhalten beim Tag der Metropolregion 2025 die Möglichkeit, ihr Projekt dem Publikum vorzustellen. Im Anschluss entscheidet das Publikum vor Ort in einem Live-Voting über den Gewinner, der beim Tag der Metropolregion 2025 bekanntgegeben wird.
Zu gewinnen gibt es den „Preis der Metropolregion 2025“ sowie ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro.
Der Preis kann nicht in bar ausgezahlt werden und ist nicht übertragbar. Eine Änderung oder ein Umtausch des Gewinns ist nicht möglich. Für eine etwaige Versteuerung des Preises ist der Gewinner jeweils selbst verantwortlich.
Bei noch nicht abgeschlossenen Projekten (vgl. Punkt „2. Wettbewerb“) ist der Gewinn (Preis und Preisgeld) an die Umsetzung des Projekts zweckgebunden. Die Veranstalterin behält sich in diesen Fällen ausdrücklich das Recht vor, im Falle einer Zuwiderhandlung – so etwa den Einsatz des Preisgeldes für sachfremde Zwecke – den vollständigen Gewinn herauszuverlangen. Um die Umsetzung des noch nicht abgeschlossenen Projekts nachverfolgen zu können, wird der Veranstalterin zusätzlich das Recht eingeräumt, das Projekt kommunikativ zu begleiten. Der Veranstalterin ist auf Nachfrage über den jeweiligen Stand und Entwicklungen wahrheitsgemäße Auskunft zu erteilen. Der Teilnehmer hat auf Wunsch der Veranstalterin eine Stellungnahme abzugeben.
5. Ablauf des Wettbewerbs
So nehmen Sie teil:
Eingereicht werden muss ein Kurzexposé des Projektes („eingereichter Beitrag“) mit einem Fließtext von bis zu 10.000 Zeichen inkl. Leerzeichen im PDF-Format. Beschreiben Sie das Projekt so, dass es einfach von Dritten verstanden wird.
Inhaltlich sollte dabei in folgender Reihenfolge angegeben bzw. herausgestellt werden:
- Vor- und Nachname der einreichenden Person.
- Name der Organisation / Institution / Initiative, für die die einrechende Person einreicht.
- Position der Person in der Organisation / Institution / Initiative, für die diese das Projekt einreicht. Die einreichende Organisation bzw. Person muss Gründer, Initiator oder offizieller Koordinator/Vertreter/Umsetzer des Projekts sein. Es ist nicht möglich, Projekte im Namen Dritter einzureichen. Offizielle Koordinatoren, Vertreter oder Umsetzer sollten das Einverständnis des Gründers, Initiators oder Verantwortlichen des Projekts einholen, um sich für den „Preis der Metropolregion 2025“ zu bewerben.
- Hauptsitz der projektverantwortlichen Organisation (Postleitzahl, Ort).
- Kontaktdaten, unter denen der Einreichende erreicht werden kann. Diese umfassen zwingend Postanschrift der Organisation / Institution / Initiative sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse der einreichenden Person. Die Daten werden ausschließlich im Rahmen dieses Wettbewerbs genutzt.
- Griffiger Titel der Idee/des Projekts/der Initiative/der Maßnahme, mit dem sich der Einreichende für den „Preis der Metropolregion 2025“ bewirbt. Dieser sollte möglichst in eine Textzeile passen.
- Persönliche Einschätzung, für welches/welche der vorgegebenen sechs Themenfelder die Einreichung einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung leistet. Das Projekt muss mindestens die Entwicklung eines Themenfeldes, kann aber auch mehrere Themenfelder fördern.
- Eine gut verständliche Beschreibung, worum es bei der Einreichung geht, ob weitere Partner daran beteiligt sind, was das Alleinstellungsmerkmal und der wirtschaftliche Mehrwert der Idee/des Projekts/der Initiative/der Maßnahme für FrankfurtRheinMain ist und wie dieses in einem oder in mehreren der vorgegebenen Themenfelder zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes beiträgt.
- Nach Möglichkeit ist im Kurzexposé auf weiterführende Informationen im Internet zu verlinken.
Ergänzende Unterlagen wie beispielsweise Präsentationen, Broschüren oder Flyer etc. können im PDF-Format dem Kurzexposé beigefügt werden. Im Idealfall werden das Kurzexposé sowie ergänzende Unterlagen zu einem Gesamt-PDF zusammengefügt, beginnend mit dem Kurzexposé. Das Gesamt-PDF oder die Einzelunterlagen (Kurzexposé und ergänzende Unterlagen zusammengenommen) sollten eine maximale Anzahl von 10 Seiten nicht überschreiten. Bei großen Bewerbungsaufkommen für die Auszeichnung behält sich die Veranstalterin vor, Unterlagen, die die maximale Zeichenzahl des Kurzexposés von 10.000 Zeichen inkl. Leerzeichen sowie die maximale Anzahl von 10 Seiten der insgesamt eingereichten Unterlagen (Kurzexposé und weiterführende Unterlagen zusammengenommen) überschreiten, aber ansonsten alle Anforderungen erfüllen, aus dem Wettbewerb zu nehmen. Die maximale Dateigröße für den Datenupload beträgt 50 MB.
Von allen Einsendern wählt eine Jury bis zu fünf Finalisten aus. Diese Finalisten erhalten beim Tag der Metropolregion 2025 die Möglichkeit, ihr Projekt dem Publikum vorzustellen. Im Anschluss entscheidet das Publikum vor Ort in einem Live-Voting über den Gewinner, der beim Tag der Metropolregion 2025 bekanntgegeben wird.
Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung an der Ausschreibung teil. Eine mehrfache Teilnahme etwa unter Pseudonym ist untersagt und führt zum Ausschluss von der Ausschreibung.
6. Gewährleistung und Haftung
Die Veranstalterin haftet nicht für Sachmängel, Rechtsmängel oder Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb oder dem Gewinn bestehen oder beispielsweise an Gegenständen des Gewinners eintreten, es sei denn, dass solche Schäden von der Veranstalterin (deren Erfüllungsgehilfen, Organen oder Mitarbeitern), vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten herbeigeführt werden. Kardinalspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung begrenzt auf den vertragsüblichen und vorhersehbaren Schaden. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch die Veranstalterin sowie Produkthaftungsansprüche.
7. Vorzeitige Beendigung des Wettbewerbs
Die Veranstalterin behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Veranstalterin insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann die Veranstalterin von dieser Person den entstandenen Schaden zurückverlangen.
8. Einräumung und Übertragung von Nutzungsrechten
Der Teilnehmer erklärt, Inhaber sämtlicher Rechte zu sein sowie, dass der eingereichte Beitrag sowie die weiteren Unterlagen frei von Rechten Dritter sind.
Ferner räumt der Teilnehmer der Veranstalterin das Recht ein, den eingereichten Beitrag sowie die weiteren Unterlagen zeitlich und räumlich unbegrenzt kostenfrei zu verwenden. Dieses Nutzungsrecht erstreckt sich insbesondere auf die Verwendung für Pressemeldungen oder Berichterstattung in den PERFORM-Medien sowie den Medien der PERFORM-Gesellschafterinnen: die Industrie- und Handelskammern (IHK) Aschaffenburg, Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen-Friedberg, Limburg, Rheinhessen und Wiesbaden sowie die Handwerkskammer (HWK) Frankfurt-Rhein-Main. Diese Medien umfassen z. B. Websites, Newsletter, Mitgliederzeitschriften, Social Media-Präsenzen oder Pressemeldungen.
Sofern das eingereichte Projekt noch nicht umgesetzt ist, räumt der Teilnehmer für den Fall, dass er den Wettbewerb gewinnt, zudem das Recht ein, die weitere Umsetzung des Projekts kommunikativ über die oben genannten Medien der Veranstalterin sowie ihrer Gesellschafterinnen zu begleiten.
9. Einwilligung und Informationen zum Datenschutz
Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer zudem einverstanden, dass sein Name/ seine Firma als Finalist auf der Website, in den Newslettern, auf den Social Media-Präsenzen, in Pressemeldungen, in Mitgliederzeitschriften oder weiteren Medien der der Veranstalterin sowie deren Gesellschafterinnen (Industrie- und Handelskammern Aschaffenburg, Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen-Friedberg, Limburg, Rheinhessen und Wiesbaden sowie die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main) veröffentlicht wird.
Die von den Teilnehmern an die Veranstalterin oder die Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt übermittelten Daten und Informationen werden einzig für den Zweck der Durchführung dieses Wettbewerbs verwendet.
Wenn Sie sich für den „Preis der Metropolregion“ anmelden, werden Ihre angegebenen Daten bei der IHK Darmstadt verarbeitet, um den Wettbewerb zu organisieren und durchzuführen. Ihre Daten werden benötigt, um am Wettbewerb teilnehmen zu können. Eine Teilnahme am Wettbewerb ist im Falle eines Widerrufs nicht möglich.
Folgende Daten werden erhoben:
- Vor- und Nachname des Einreichenden
- Name der Organisation, für die der Einreichende tätig ist
- Position, die der Einreichende in dieser Organisation innehat
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Einreichenden
- Postanschrift der einreichenden Organisation
- Titel des eingereichten Projekts
- Informationen zum eingereichten Projekt, wie sie im „Kurzexposé“ und weiteren vom Einreichenden zur Verfügung gestellten Materialien bereitgestellt werden
Zudem wird die IP-Adresse des Nutzers sowie Datum und Uhrzeit der Registrierung abgespeichert.
Die Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) DSGVO verarbeitet.
Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen des Wettbewerbs übermittelt an:
- die zuständigen Ansprechpartner bei der Veranstalterin und der IHK Darmstadt
- die Jury-Mitglieder
- Dienstleister, die mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragt wurden
- Auftragnehmer, die mit der Bereitstellung der Homepage beauftragt wurden (z. B. Hoster)
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
Der Teilnehmer kann seine Zustimmung zur Verwendung seiner personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Vor dem Widerruf durchgeführte Nutzungen behalten ihre Rechtmäßigkeit. Ein entsprechender Widerruf kann per E-Mail an datenschutzbeauftragter@darmstadt.ihk.de gerichtet werden.
Nach dem Gewinnspiel werden die Teilnehmerdaten nur für einen begrenzten Zeitraum (max. zwei Jahre) gespeichert, um der Veranstalterin die Abwehr von Betrug und von unrechtmäßigen Ansprüchen zu ermöglichen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Daten der Gewinner werden aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Verpflichtungen bis zu zehn Jahre gespeichert (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
10. Anwendbares Recht
Der Wettbewerb der Veranstalterin unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.